Unterschiede der deutsch-österreichischen Arbeitswelt PDF Drucken E-Mail

Von Rentenzahlungen, Abfindungen und tariflichen Mindestlöhnen

Im Arbeitsrecht und dem Sozialrecht, insbesondere dem Sozialversicherungsrecht, werden Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten der deutsch-österreichischen Arbeitswelt deutlich.

Arbeitnehmer verdienen in Österreich im Durchschnitt brutto etwas weniger als in Deutschland. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht, jedoch Kollektivverträge, die die Tarifparteien miteinander aushandeln. Wer sich als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, aber auch als dienstleistender Auftraggeber in beiden Ländern bewegt, sollte zumindest die Grundstrukturen beider Systeme kennen und zu gegebener Zeit fachliche Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen.

 

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und der Familienleistungen. Nicht immer ist jedoch gewährleistet, dass die zuständigen Ämter und Behörden die gesetzlichen Regelungen kennen und diese auch einzelfallbezogen anwenden. Folgendes Beispiel zeigt dies deutlich: Einem Rentner, der an der deutsch-österreichischen Grenze auf deutschem Gebiet wohnt, wurde eine Rentenkürzung verpasst. Die Rententräger mit Hauptsitz in Berlin nahmen an, dass der Rentner in Österreich wohnen würde. Solche Fälle sind nicht selten.

 

In meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich in jüngster Vergangenheit eine gerichtliche Auseinander-setzung für einen Mandanten über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren führen müssen, da die auf europäischer Ebene vorgegebenen Regeln sowohl in der dafür zuständigen Behörde, als auch im Verwaltungsgerichtsweg keine Beachtung ­gefunden haben. Erst ein Revisionsverfahren vor dem Bundes­ver­wal­tungs­gericht brachte das Ergebnis, dass, auch wenn dies immer ein steiniger Weg sein kann, europäische Regeln beachtlich sind. Hier gilt es, einen langen Atem zu haben.

 

Sozialversicherungsrechtlich gilt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich in dem Staat sozialversichert sind, in dem sie ihre Erwerbstätigkeit aus­üben. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der einzelne Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum in das jeweilige Ausland entsandt wird.

 

Ein entscheidender Unterschied zwischen beiden Arbeitsvertragssystemen ist, dass in Österreich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber automatisch eine Abfindung („Abfertigung“) fällig wird. In Deutschland erhält der jeweils gekündigte Arbeitnehmer nur dann eine Abfindung, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtswidrig war.

 

Betriebe aus Österreich, die Arbeitnehmer/-innen in Deutschland beschäftigen müssen wissen, dass tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz in bestimmten Branchen zu beachten sind. Diese Branchen reichen vom Dachdeckerhandwerk, über das Baugewerbe, Elektrohandwerk bis zu den Pflegediensten und damit der Altenpflege.

 

 
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    Österreich, das Land, das sich als Riese schlafen legte und als Zwerg wieder aufwachte, eingeschlossen in das Innere einer Mozartkugel. Wiener Schnitzel und Schwedenbombe, dramatische Bergkulissen und pompöse Architekturen, Zwölftonmusik und Alpenjodler, Burgtheater und Kasperltheater – Österreich hat viele Seiten, und Heinrich Steinfest kennt sie alle. Der preisgekrönte Krimiautor und leidenschaftliche Österreicher führt den Leser zum Heurigen, in die Unterwelten, Schneewelten und Scheinwelten und weiht ihn ein in das süße Geheimnis der Mehlspeisen und das dunkle Geheimnis des österreichischen Fußballs.

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